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   OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07   

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https://dejure.org/2008,26827
OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07 (https://dejure.org/2008,26827)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.10.2008 - 6 U 149/07 (https://dejure.org/2008,26827)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 6 U 149/07 (https://dejure.org/2008,26827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an ein Nacherfüllungsverlangen als Voraussetzung für die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs; Anforderungen an ein Nacherfüllungsverlangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs; Anforderungen an ein Nacherfüllungsverlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04

    Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung ist neben dem Kriterium der Höhe der Mangelbeseitigungskosten vor allem die Frage der Gebrauchsbeeinträchtigung entscheidend (vgl. OLG Düsseldorf v. 8.6.2005, NJW 2005, 2235 ).

    Keiner dieser festgestellten Mängel würde für sich genommen einen Rücktritt rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf v. 8.6.2005, NJW 2005, 2235 zu nicht bündig schließenden Fahrzeugtüren).

  • KG, 29.03.2007 - 27 U 133/06

    Sachmängelhaftung: Ausschluss des Rücktrittsrechts bei geringfügigem unbehebbarem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07
    Diese relativ geringfügigen Mangelbeseitigungskosten (knapp 3 % des Kaufpreises) sowie die nur unter gewissen Voraussetzungen bestehende rein optische Beeinträchtigung rechtfertigen ein Rücktrittsrecht nicht (vgl. auch KG v. 29.3.2007, ZQE 2007, 717 [richtig: MDR 2007, 1412 - d. Red.] zu einem optischen Mangel einer hochglänzenden Küchenfront).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07
    Läge ein (nicht nur als Bagatellschaden einzuordnender) Unfallschaden vor, wäre dieser bei einem Gebrauchtwagen grundsätzlich nicht nachbesserungsfähig, mit der Folge, dass es einer Fristsetzung nicht bedarf (BGH vom 12.3.2008, NJW 2008, 1517 ).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07
    An die tatsächlichen Voraussetzungen für deren Bejahung sind strenge Anforderungen zu stellen; sie liegt nur vor, wenn die Vertragspartei eindeutig zum Ausdruck bringt, sie werde ihren Vertragspflichten nicht nachkommen (BGH v. 21.12.2005, NJW 2006, 1195 ).
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07
    Soweit das Landgericht zur Bemessung der Unerheblichkeit vor allem darauf abstellt, dass die Mängelbeseitigungskosten weniger als 10 % der vereinbarten Gegenleistung betragen, kann dahingestellt bleiben, ob im Rahmen der Erheblichkeitsprüfung mit solchen festen Mindestprozentsätzen gearbeitet werden darf oder nicht (vgl. zum Meinungsstreit OLG Bamberg, DAR 2006, 456 einerseits und OLG Köln NJW 2007, 1694 andererseits).
  • OLG Bamberg, 10.04.2006 - 4 U 295/05

    Gewährleistung beim Kauf eines Jahreswagens; Zumutbarkeit für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07
    Soweit das Landgericht zur Bemessung der Unerheblichkeit vor allem darauf abstellt, dass die Mängelbeseitigungskosten weniger als 10 % der vereinbarten Gegenleistung betragen, kann dahingestellt bleiben, ob im Rahmen der Erheblichkeitsprüfung mit solchen festen Mindestprozentsätzen gearbeitet werden darf oder nicht (vgl. zum Meinungsstreit OLG Bamberg, DAR 2006, 456 einerseits und OLG Köln NJW 2007, 1694 andererseits).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 3 U 86/00

    Gebrauchtwagenkauf: Pflicht zur Aufklärung über eine Neulackierung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07
    Denn zum einen würde eine verschwiegene Neulackierung als solche keinen Sachmangel darstellen (vgl. OLG Frankfurt/Main v. 15.2.2001, MDR 2001, 747).
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